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Betriebzeiten & Verhaltensregeln

Verhaltensregeln
Trailstatus

Betriebszeiten

Öffnungszeiten Bike Republic Sölden Sommer 2024
Fr, 7. Juni - So, 6. Oktober 2024.

 

Betreiberin der Bike-Strecken

Österreichischer Bergrettungsdienst Landesleitung Tirol
Florianistraße 2
6410 Telfs
ZVR 948437706

Risikoaufklärung - Eigenverantwortung

Das Befahren der diversen Bike-Strecken erfolgt in der freien Natur und in hochalpinem Gelände, ist äußerst anspruchsvoll und bringt die Gefahr von Stürzen, Verletzungen und sonstigen Schädigungen mit sich.

Die Risiken resultieren etwa (aber nicht ausschließlich) aus der Geländebeschaffenheit, dem Wetter, etwaigen künstlichen oder natürlichen Hindernissen (zB Rampen, Hindernisse, Weidezäune etc), Fahrfehlern oder mangelndem Fahrkönnen, Mängeln am Material, fahrlässigem Verhalten der FahrerInnen oder anderer Personen (zB andere FahrerInnen, FußgängerInnen, ZuseherInnen), Weidevieh, Wildtiere etc. Die Verwirklichung dieser Risiken kann zu Stürzen/Kollisionen der FahrerInnen führen und schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden und auch weitere Schädigungen mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur die FahrerInnen selbst, sondern auch andere Personen betreffen. Im Falle eines Unfalles haben die FahrerInnen für die Bergungskosten aufzukommen. Es wird empfohlen, eine entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Bike-Strecken führen über technisch schwierig zu befahrendes Gelände. Das Befahren der Bike-Strecken erfordert die vollständige körperliche und geistige Gesundheit, eine gute konditionelle Verfassung sowie entsprechendes fahrtechnisches Können der FahrerInnen. Es wird eine hinreichende Einsichtsfähigkeit der FahrerInnen vorausgesetzt, damit die mit dem Mountainbike-Sport zusammenhängenden Risiken korrekt eingeschätzt werden und die Fahrgeschwindigkeit sowie die Streckenwahl den Verhältnissen und den Fähigkeiten der FahrerInnen angepasst werden können. Außerdem ist die Verwendung von geeigneter und entsprechend gewarteter Ausrüstung und Schutzausrüstung gefordert.

Die FahrerInnen nehmen in Kauf, dass auch bei Einhaltung der größtmöglichen Sorgfalt und der geltenden Verhaltensregeln Stürze passieren und Schäden auftreten können. Die FahrerInnen nehmen die genannten und sonst mit dem Befahren von Bike-Strecken verbundenen Risiken in Kauf und befahren die „Bike Republic Sölden“ eigenverantwortlich.
Das Befahren der Bike-Strecken erfolgt daher auf eigene Gefahr!

Verhaltensregeln

  • Schutzausrüstung und Fahrräder:
    Jede(r) FahrerIn hat eine geeignete, dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Strecke entsprechende, Schutzausrüstung zu tragen, die jedenfalls aus einem Helm bestehen muss. Weitere Schutzausrüstung, wie Nackenschutz, Rückenprotektor, Protektoren an Ellbogen und Beinen sowie Handschuhe, wird empfohlen. Ebenso ist es verpflichtend ein entsprechend gewartetes und für die Streckenbedingungen geeignetes Fahrrad zu benutzen, zB. Enduro-, Freeride- oder Downhill-Bike.
     
  • Strecken:
    Es dürfen nur die beschilderten Strecken befahren werden. Das Befahren von nicht als Bike-Strecken gekennzeichneten Wegen ist verboten! Bei gesperrter Strecke gilt ein absolutes Fahrverbot! Hinterlasse keine Spuren – Abkürzungen und blockierende Hinterräder beschädigen den Trail.
     
  • Benutzung:
    • Vor dem Befahren der Trails muss das Risiko eingeschätzt und eine Besichtigungsfahrt gemacht werden.
    • Minderjährige FahrerInnen dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten die Bike-Strecken benutzen.
    • Kinder bis 10 Jahre dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten und in Begleitung einer Aufsichtsperson die Bike-Strecken benutzen.
    • FahrerInnen dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
    • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, Streckensperren sind zu beachten.
    • Das Mitführen von Hunden oder sonstigen Haustieren ist nicht gestattet.
    • Die Beförderungsbedingungen der Bergbahnen Sölden sind zu beachten. Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen/Verhaltensregeln kann die Nutzung der Bike-Strecken untersagt und die Liftkarte entzogen werden.
    • Auf alpine Gefahren ist zu achten.
       
  • Rücksichtnahme:
    FahrerInnen müssen Vorsicht walten lassen und sich so verhalten, dass sie keinen anderen gefährden oder schädigen. Es ist auf andere FahrerInnen, Wanderer, Weidevieh und Wild zu achten; Weidegatter sind zu schließen.
     
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
    FahrerInnen muss auf Sicht fahren, auf Singletrails und bei engen oder uneinsichtigen Passagen auf halbe Sicht. Die Geschwindigkeit und Fahrweise muss dem Können, den Gelände- und den Witterungsverhältnissen, sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.
     
  • Wahl der Fahrspur:
    Von hinten kommende FahrerInnen müssen ihre Fahrspur so wählen, dass vor ihm/ihr fahrende FahrerInnen nicht gefährdet werden.
     
  • Überholen:
    Überholt werden darf von oben, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrradfahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
     
  • Anhalten, Gehen und Wandern:
    FahrerInnen ist es untersagt, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Strecke aufzuhalten. Gestürzte FahrerInnen müssen eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Das Gehen, Wandern und vor allem das Bergaufgehen bzw. Bergauffahren auf den Fahrradstrecken ist untersagt.
     
  • Fotografieren und Filmen:
    Das Fotografieren und Filmen auf den Fahrradstrecken ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Erst nach Zustimmung der Betreiberin und unter Berücksichtigung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist das Fotografieren und Filmen erlaubt.
     
  • StVO ist einzuhalten:
    Beim Befahren von öffentlichen Straßen ist die StVO einzuhalten und es ist darauf zu achten, dass die Fahrräder StVO‑konform sind. Nicht StVO-konforme Fahrräder sind auf öffentlichen Straßen zu schieben.
     
  • Beachten der Zeichen:
    FahrerInnen müssen die Markierung, Beschilderung und die Signalisation beachten. Besonders ist auf Straßenkreuzungen zu achten (unbedingt anhalten)!
     
  • Hilfeleistung:
    Bei Unfällen ist jede(r) FahrerIn zur Hilfeleistung verpflichtet; es wird empfohlen stets ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Notrufnummer: 140 oder 112
     
  • Ausweispflicht:
    Jeder Beteiligte, ob FahrerIn oder Zeuge, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles an der Unfallstelle bleiben und seine Personalien angeben.
     
  • Umwelt:
    Auf die Umwelt ist zu achten. Der Müll ist an den entsprechenden Stellen zu entsorgen. Reparaturen auf den Fahrradstrecken sind verboten. Kaltreiniger bzw. nicht biologisch abbaubare Reinigungsmittel sind strengstens verboten.
     
  • Haftung:
    Das Befahren der Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle/Schäden können die Betreiberin der Bike-Strecken, die Bergbahnen Sölden, Ötztal Tourismus oder sonstige Beteiligte nicht haftbar gemacht werden.

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Bike Republic Sölden

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Ohn Line (6007)

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Harbe Line (6008)

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Gahe Line (6028)

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Troalen Line (6034)

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1,6 km

Teäre Line (6003)

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Ollweite Line (6010)

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7 km

Zaahe Line (6004)

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0,7 km

Olm Volle Line (6040)

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