Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigt der Teilnehmer automatisch, dass er der Urheber der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Mit Einsenden des Bildes stellt der Teilnehmer der Bike Republic Sölden gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb überträgt der Teilnehmer der Bike Republic Sölden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, das Foto auf beliebige Weise in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien, einschließlich des Internets, zu nutzen. Die Bike Republic Sölden ist berechtigt, die Fotografien für seine aktuellen geschäftlichen Zwecke anzupassen/ zu retuschieren und zu verwerten. Eine namentliche Nennung des Fotografen ist dabei nicht erforderlich.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name als Urheber genannt wird. Für das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütung bezahlt.